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Conditions générales de vente pour les prestations et services de finance4you.ch, bent kjelsberg

1 Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma finance4you.ch, bent kjelsberg – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Die Publikation via Internet ersetzt den Versand an den Vertragspartner. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auf traggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe bzw. Publikation der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2 Vertragsgegenstand

2.1
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäss der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2
Für die AHV/IV-Abgaben trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3 Zustandekommen des Vertrages

3.1
Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt stillschweigend, mündlich oder durch die Übermittlung der unterschriebenen Offerte auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande. Die Annahme der mündlich oder schriftlich unterbreiteten Offerte kann auch stillschweigend erfolgen und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Dienstleister erstellt nur auf ausdrücklichen Wunsch eine Auftragsbestägigung.

4 Vertragsdauer und Vergütung

4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt oder mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
4.2
Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Dienstleister darf sich schadlos halten und ist berech­tigt, bereits Ausgeführte Tätigkeiten zu fakturieren. Die für die Auftragserfüllung eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten sind vom Auftraggeber zu entschädigen.
4.3
Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht nachkommen ist. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal mindestens CHF 500 exkl. MWST vereinbart.
4.4
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.
4.5
Sämtliche Zahlungen sind gemäss individuellen Zahlungskondition zu leisten, jedoch spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % (auf Jahresbasis und nach Schweizer Usanz 30/360) zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf Wunsch oder aus mangelnder Umsicht des Auftrag­gebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich 25 % berechnet.
4.7
Für jede Mahnung wird unter Zins- und Kostenfolge eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 exkl. MWST erhoben. Sämtliche Eingaben beim Betreibungsamt lösen unter Zins- und Kostenfolge eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300 exkl. MWST aus. Kreuzt sich die Zahlung mit der Mahnung oder der Betreibung ist die Bearbeitungs­gebühr trotzdem geschuldet.

5 Leistungsumfang

5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die Aufgaben gemäss dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2
Der Dienstleister informiert den Auftraggeber auf Wunsch in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit.
5.3
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und das Vertragsverhältnis endet ohne Anspruch auf Entschädigung zu Gunsten des Auftraggebers.
5.4
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlich keiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6 Verschwiegenheitspflicht

6.1
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7 Haftung

7.1
Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schaden sersatz beträgt ein Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatz verpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
7.2
Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.
7.3
Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.4
Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8 Gewährleistung

8.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
8.2
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleicher massen.
8.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist aus schliesslich der Sitz des Dienstleisters.

9 Salvatorische Klausel

9.1
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

finance4you.ch, bent kjelsberg

numéro fédéral : CH-550.1.058.468-3

Cudrefin, en octobre 2011

 

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