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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Sunrise Energie GmbH11. Vertragsabschluss 1.1 Der Vertrag kommt mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der Sunrise Energie GmbH, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung), zustande. Lieferangebote der Sunrise Energie GmbH sind nicht bindend und gelten nur als Einladung zur Offertstellung. 1.2. Diese Lieferbedingungen sind auf sämtliche Lieferungen und Leistungen der Sunrise Energie GmbH anwendbar. Allgemeine Bedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von der Sunrise Energie GmbH schriftlich angenommen worden sind. 1.3. Sämtliche Vereinbarungen und rechterheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform dann gleichgestellt, wenn dies von den Parteien besonders vereinbart wurde. 1.4. Die Lieferungen und Leistungen der Sunrise Energie GmbH sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessenden aufgeführt. Aus produktionstechnischen Gründen ist die Sunrise Energie GmbH zu einer Über- resp. Unterlieferung von +/- 10% berechtigt.
2. Pläne und technische Unterlagen 2.1. Prospekte, Kataloge und andere Produktbeschreibungen, auch in elektronischer Form, sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie von der Sunrise Energie GmbH ausdrücklich zugesichert sind. 2.2 An sämtlichen Prospekten, Katalogen, Produktbeschreibungen und technischen Unterlagen behält sich die Sunrise Energie GmbH sämtliche Rechte, namentlich das Eigentums- sowie das Urheberrecht, vor. Sie dürfen ohne schriftliche Ermächtigung der Sunrise Energie GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise 3.1. Sämtliche Preise, welche in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung angegeben werden, verstehen sich, vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, netto, ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Steuern (namentlich Mehrwertsteuer), Gebühren oder Zölle. Es gilt ein Mindestbestellwert von CHF 250.--. 3.2. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht/Transport, Versicherung, Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie der Sunrise Energie GmbH zurückzuerstatten, falls die Sunrise Energie GmbH hierfür leistungspflichtig geworden ist. 3.3. Die Verpackung wird von Sunrise Energie GmbH in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist die Verpackung jedoch als Eigentum der Sunrise Energie bezeichnet worden, muss sie vom Besteller auf dessen Kosten an den Abgangsort zurückgeschickt werden. 3.4. Die Sunrise Energie GmbH behält sich Preisanpassungen vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport 4.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. 4.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, welch die Sunrise Energie GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. 4.3. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung der Ware für den Transport erfolgt durch die Sunrise Energie GmbH nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers. Die Versicherungskosten sind vom Besteller zu tragen. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung an den verantwortlichen Transporteur zu richten.
5. Lieferfrist 5.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern zu diesem Zeitpunkt Klarheit über sämtliche Einzelheiten der Lieferung besteht. Bei Auftragsänderungen nach dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch die Sunrise Energie GmbH. 5.2. Bei Fällen höherer Gewalt, so insbesondere bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse in der Fabrikation oder im Vertrieb infolge von verspäteten Rohmaterial- oder anderen Produktlieferungen, Boykott, Streik, etc., in den eigenen Betrieben von Sunrise Energie GmbH, bei Lieferanten oder Transportanstalten ist die Sunrise Energie GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden. 5.3. Eine Haftung der Sunrise Energie GmbH für verspätete Lieferungen wird in allen Fällen wegbedungen. Ein Vertragsrücktritt des Bestellers im Falle verspäteter Lieferung ist nur aus Gründen, welche die Sunrise Energie GmbH schuldhaft zu vertreten hat und nach einer angemessenen Nachfristansetzung, zulässig.
6. Gewährleistung 6.1. Der Besteller oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Lieferung hat diese nach Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Mängel sind bei der Sunrise Energie innert einer Frist von acht Tagen seit Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt und jegliche Gewährleistung der Sunrise Energie GmbH entfällt. 6.2. Auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin ersetzt die Sunrise Energie GmbH bezüglich rechtzeitig gerügter Mängel alle Teile der betreffenden Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind. Anstelle eines Ersatzes kann die Sunrise Energie GmbH nach freiem Ermessen mangelhafte Ware auch reparieren. Darüber hinaus stehen dem Besteller keinerlei Gewährleistungsansprüche zu. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten. 6.3. Abgesehen von den in Ziff. 6.2. dieser Bedingungen erwähnten Rechte stehen dem Besteller keinerlei Ansprüche zu. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, sowie Ansprüche auf Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag. 6.4. Eine Haftung der Sunrise Energie GmbH für ihre Hilfspersonen ist wegedungen.
7. Zahlungsbedingungen 7.1. Rechnungen der Sunrise Energie GmbH sind in Schweizer Franken innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug an deren Sitz zu bezahlen. Der Besteller ist von seiner Zahlungspflicht erst mit Eingang des geschuldeten Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der Sunrise Energie GmbHbefreit. 7.2. Der Besteller gerät mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug und ist zur Leistung von Verzugszins verpflichtet. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Erscheint die Zahlungsfähigkeit des Bestellers gefährdet, kann die Sunrise Energie GmbH Vorauszahlung oder Sicherstellung der Zahlung verlangen. Daraus folgende Verzögerungen und Kosten sind vom Besteller zu tragen. 7.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, fällige Forderungen der Sunrise Energie GmbH mit Gegenforderungen zu verrechnen. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Die Sunrise Energie GmbH bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen vertragsgemäss vollständig erhalten hat. Der Besteller ermächtigt die Sunrise Energie GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. 8.2. Wird die Ware von Dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der die Rechte oder die Verfügungsmöglichkeit der Sunrise Energie GmbH gefährdet, so hat der Besteller die Sunrise Energie GmbH sofort zu benachrichtigen. Im Falle der Weiterveräusserung gilt der Kaufpreis als im voraus an die Sunrise Energie abgetreten, unbeschadet weiterer Forderungen. 9. Gerichtstand und anwendbares Recht 9.1. Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Lieferungen der Sunrise Energie GmbH sind die ordentliche Gerichte am Sitz der Sunrise Energie in Mörigen (BE). 9.2. Verträge zwischen der Sunrise Energie GmbH und dem Besteller unterstehen materiellem schweizerischem Recht.
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